Was ist Mietkauf?
Der Mietkauf entspricht im wesentlichem einem Ratenkauf. Die Gesamtkosten werden über eine vertraglich vereinbarte Laufzeit verteilt. Sie zahlen überschaubare Raten und schonen so Ihre Liquidität.
- alle mobilen Wirtschaftsgüter wie Geräte oder Maschinen, Fahrzeuge, Laden- bzw. Praxiseinrichtungen, EDV,…
- ab € 2.500,00 möglich
- auch für gebrauchte Objekte
DETAILS
- Sie sind von Vertragsbeginn an wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts (wichtig bei Förderprogrammen, Investitionszulagen, Sonderabschreibungen etc.)
- Sie haben die Abschreibung. Bereits mit Abschluss des Vertrages wird Ihnen das Objekt wirtschaftlich zugerechnet. Sie können so sämtliche Steuervergünstigungen und Abschreibungen nutzen und frei gestalten.
- Bis zur Bezahlung der letzten Rate gilt ein Eigentumsvorbehalt. Mit der letzten Ratenzahlung werden Sie automatisch Eigentümer.
- Die Mehrwertsteuer – gerechnet auf die Summe aller Mietkaufraten – wird bei Vertragsbeginn fällig und kann von Ihnen als Vorsteuer voll geltend gemacht werden
Mietkauf Vorteile
- Ihre Kreditlinie und die Liquidität bleiben unberührt.
- Die gezahlte Umsatzsteuer kann voll als Vorsteuer geltend gemacht werden. Während der Vertragslaufzeit zahlen Sie nur eine Nettorate.
- Keine Extrazahlung zum Ende der Laufzeit
- Möglichkeit zur Bildung von Sonderabschreibungen sowie der Beantragung von Fördermitteln
SONDERFORM für Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigte
Bei Nicht-Vorsteuerabzugsberechtigten kann die Mehrwertsteuer mitfinanziert werden. Eine Vorab-Leistung entfällt. Die Mehrwertsteuer wird bequem über die Raten geleistet und die Liquidität bleibt erhalten.